Bundesprogramm Energieeffizienz – Ihr einfacher Weg zur Förderung!
Fördergegenstand bezogen auf Weidemann eMaschinen:
Kategorie 3.1.4: Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung.
Elektrisch betriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader, etc.).
Voraussetzungen für die Förderungen:
Für die Kategorie 3.1.4.: Kauf einer elektrisch betriebenen Maschine (Ersatz- bzw. Neuanschaffung).
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, die, unbeschadet der gewählten Rechtsform, landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen, eine Niederlassung in Deutschland haben und Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Maschinengemeinschaften
Zuwendungshöhe
20 % des Netto-Investitionsvolumen.
Eine CO2-Minderung muss erzielt werden – dies ist bei den elektrisch angetriebenen Maschinen von Weidemann der Fall.
Antragsstellung
Eine Übersicht aller antragsrelevanten Unterlagen für die Förderbereiche finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal „easy-Online“.
Anlagen zum Antrag
Vollmacht für die Antragsstellung
Nachweis der CO2-Einsparung
Nachweis der Rechtsform und Vertretungsregelung
Ausgefüllte Berechnungshilfe
Nachweis der Rechtsform (z. B. Auszug aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Genossenschaftsregister etc.)
Angaben für Berechnungshilfe
Betriebsstundenanzahl pro Jahr
Durchschnittlicher Dieselverbrauch der aktuell eingesetzten Maschine l/h
Durchschnittlicher Stromverbrauch der neuen elektrisch angetriebenen Maschine kWh
Die aktuellen Werte erhalten Sie bei Ihrem Weidemann Vertriebspartner. Die BerechnungshilfeEinzelmaßnahmenTeil_A finden Sie auf der Website des BLE.
Mit den folgenden Schritten gelangen Sie zur Förderung:
Antragsstellung inkl. Berechnungshilfe an das BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn).
Zuwendungsbescheid
Wichtig: Mit der Durchführung der Maßnahme (Kauf der Maschine) darf erst mit dem im Zuwendungsbescheid genannten Datum begonnen werden.
Zeitraum zur Umsetzung: 9 Monate nach Zuwendungsbereich.
Auszahlungsantrag
Der (End-)Verwendungsnachweis für alle Maßnahmen muss insbesondere enthalten:
Vollständig ausgefüllter Auszahlungsantrag (Vordruck) inkl. Beleg(en).
ACHTUNG: Diese Kurzzusammenfassung dient zur Übersicht des Bundesprogrammes und ist nicht vollständig. Alle weiteren, aktuellen und vollständigen Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: November 2023 / Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung